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Todesfall im Ausland: Rückführung und Schritte

Konsulat, Versicherung, ein Schweizer Bestattungsunternehmen: die drei ersten Anrufe. Rückführung kostet 5 000 bis 15 000 CHF, oft durch Reiseversicherung oder Kreditkarte gedeckt.

Die drei ersten Anrufe

Die Schweizer Vertretung vor Ort (Botschaft oder Konsulat, Helpline EDA: +41 800 24 7 365): Sie führt durch die lokalen Formalitäten und den ausländischen Todesschein. Die Reise-, Hausrat- oder Kreditkartenversicherung: Viele decken die Rückführung; unterschreiben Sie nichts, bevor Sie angerufen haben. Ein Schweizer Bestattungsunternehmen: Es organisiert die Rückführung mit einem lokalen Partner und kennt die verlangten Dokumente.

Körper oder Asche zurückführen

Die Rückführung des Körpers verlangt einen luftdichten Sarg, einen Leichenpass und Gesundheitszeugnisse: 5 000 bis 15 000 CHF je nach Land. Eine Kremation vor Ort und der Transport der Urne kosten viel weniger und sind in den meisten Ländern einfacher. Eine Erdbestattung vor Ort ist ebenfalls möglich. Was die Person wollte, zählt zuerst.

Der Todesschein in der Schweiz

Der im Ausland eingetretene Tod muss in der Schweiz gemeldet werden: Die Schweizer Vertretung leitet den ausländischen Todesschein an das Zivilstandsamt des Heimat- oder Wohnkantons weiter, das ihn ins Register einträgt. Verlangen Sie mehrere übersetzte Kopien oder den internationalen Auszug: Die Schweizer Stellen werden sie brauchen.

Für einen in der Schweiz verstorbenen Ausländer

Die Schweizer Regeln gelten für Feststellung und Meldung (2 Tage). Das Konsulat des Herkunftslands hilft bei Rückführung und Dokumenten. Schweizer Bestatter organisieren den internationalen Transport.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Rückführung?

Der Nachlass, oder die Reise-, Hausrat- oder Kreditkartenversicherung, wenn sie sie deckt. Prüfen Sie vor der Kostenübernahme.

Wie lange dauert eine Rückführung?

3 Tage bis 2 Wochen je nach Land und Formalitäten.

Muss der Tod in der Schweiz gemeldet werden?

Ja, über die Schweizer Vertretung oder direkt beim Zivilstandsamt, mit dem legalisierten oder apostillierten ausländischen Todesschein.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

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