Trauer: Hilfe, Trauerurlaub, Unterstützung in der Schweiz
Drei übliche freie Tage, Organisationen, die zuhören, Gesprächsgruppen in jeder Region. Worauf Sie Anspruch haben und wo Sie kostenlos Hilfe finden.
Der Trauerurlaub
Das Schweizer Gesetz legt keine Dauer fest: Es sieht die «üblichen freien Stunden und Tage» vor (Art. 329 Abs. 3 OR). Üblich sind 3 Tage für Ehepartner, Kind oder Elternteil, 1 Tag für andere Angehörige; viele Gesamtarbeitsverträge und Firmen gewähren mehr. Fragen Sie den Arbeitgeber, mit dem Todesschein. Sind Sie nicht arbeitsfähig, kann der Arzt ein Zeugnis ausstellen.
Wer zuhört
Die Dargebotene Hand (143, rund um die Uhr, kostenlos), Pro Senectute, Caritas, die Krebsligen, die Spitalseelsorge, die Kirchgemeinden, welchen Glaubens Sie auch sind. Die Vereine verwaister Eltern (Regenbogen Schweiz) und Kinder (Fondation As’trame) sowie regionale Gesprächsgruppen. Auch der Hausarzt, für das, was nachts nicht geht.
Die Kinder
Die Wahrheit mit einfachen Worten sagen, sie zur Feier mitnehmen, wenn sie wollen, die Rituale des Alltags behalten. As’trame und die kinderpsychiatrischen Dienste bieten kostenlose oder von der Krankenkasse bezahlte Begleitung.
Sich Zeit geben
Die Formalitäten können warten, fast alle: Nur die Meldung hat eine echte Frist, dann die Ausschlagung nach drei Monaten. Das Luxmemora-Dossier hält die Reihenfolge für Sie, damit Sie sie nicht im Kopf tragen müssen. Drei Briefe pro Tag, nicht mehr. Und eine Kerze auf der Gedenkseite, wann Sie wollen.
Häufige Fragen
Wie viele freie Tage bei einem Todesfall?
Das Gesetz legt nichts fest; üblich sind 3 Tage für einen nahen Angehörigen, oft mehr gemäss GAV.
Ist der Trauerurlaub bezahlt?
Ja, für die üblichen Tage, wenn Sie im Monatslohn sind.
Wo finde ich eine Gesprächsgruppe?
Bei den regionalen Organisationen (Caritas, Pro Senectute, Ligen), Spitälern und Kirchgemeinden. Die Dargebotene Hand (143) vermittelt rund um die Uhr.
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.