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Nachlass: was tun in den ersten 3 Monaten

Nichts wird am selben Tag entschieden. Der Reihe nach: sichern, inventarisieren, entscheiden (annehmen oder ausschlagen), dann teilen. Der Kalender und die Fallen.

Woche 1: sichern

Die Bank benachrichtigen (das Konto wird gesperrt, die Bestattung gegen Beleg bezahlt), ein Testament suchen und der Behörde abgeben, nichts verkaufen, nichts beziehen, nichts verteilen. Fotos der Wohnung und der Wertgegenstände machen. Die Post aufbewahren.

Monat 1: inventarisieren

Auflisten, was da ist: Konten, Wertschriften, Immobilien, Fahrzeug, Lebensversicherungen, 3. Säule, Wertgegenstände — und was geschuldet ist: Kredite, Steuern, Rechnungen, Miete. Bei Zweifel innert eines Monats das öffentliche Inventar bei der Behörde verlangen. Die Steuerbehörde erstellt oft ihr eigenes Inventar, besonders bei Liegenschaften.

Monat 3: entscheiden

Annehmen (indem man nichts tut) oder ausschlagen (Erklärung bei der Behörde vor Ablauf der 3 Monate). Den Erbschein beantragen, der die Konten freigibt. Den Mietvertrag auf den nächsten Termin kündigen, die Wohnung räumen, die Schlüssel abgeben. Die Steuererklärung der verstorbenen Person einreichen oder eine Fristverlängerung verlangen.

Danach: teilen

Eine gütliche Teilung unter Erben, schriftlich und unterschrieben, genügt in den meisten Fällen. Ein Notar hilft, wenn eine Liegenschaft im Spiel ist oder die Erben sich nicht einig sind. Die Erbschaftssteuern sind kantonal: Ehepartner und Nachkommen sind fast überall befreit; andere Erben zahlen je nach Verwandtschaftsgrad.

Häufige Fragen

Darf man die Wohnung sofort räumen?

Warten Sie, bis Sie die Annahme entschieden haben: Räumen und Verkaufen gilt als stillschweigende Annahme.

Braucht es einen Notar?

Nicht zwingend. Nützlich bei einer Liegenschaft, einer komplizierten Teilung oder Uneinigkeit.

Wer zahlt die Steuern der verstorbenen Person?

Der Nachlass, also die annehmenden Erben, solidarisch.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

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