Witwen- oder Witwerrente: AHV und Pensionskasse nach einem Todesfall
Der überlebende Ehepartner und die Kinder haben Anspruch auf Renten, aber nichts wird ohne Antrag bezahlt. Wer worauf Anspruch hat, wo und in welcher Frist.
Die Hinterlassenenrente der AHV
Eine Witwe hat Anspruch auf eine Rente, wenn sie beim Tod Kinder hat oder 45 Jahre alt und mindestens fünf Jahre verheiratet war. Ein Witwer hat Anspruch, solange er Kinder unter 18 Jahren hat — eine Regelung in Revision, beim Antrag zu prüfen. Kinder erhalten eine Waisenrente bis 18, bis 25 in Ausbildung. Der eingetragene Partner ist dem Ehepartner gleichgestellt; der Konkubinatspartner hat bei der AHV keinen Anspruch.
Die Pensionskasse (BVG)
Der überlebende Ehepartner hat Anspruch auf eine Rente der Pensionskasse der verstorbenen Person, wenn er für Kinder aufkommt oder 45 Jahre alt und fünf Jahre verheiratet war; sonst auf eine einmalige Abfindung. Viele Kassen gehen weiter, auch für den zu Lebzeiten bezeichneten Konkubinatspartner: Lesen Sie das Reglement. Waisen erhalten eine Rente. Verlangen Sie innert eines Monats die Leistungsabrechnung.
Wo und wie beantragen
Die AHV-Rente: Formular bei der Ausgleichskasse, die die Rente der verstorbenen Person zahlte, oder bei der kantonalen, mit Todesschein, Familienbüchlein und AHV-Nummern. Rechnen Sie mit 2 bis 3 Monaten bis zur ersten Zahlung, rückwirkend ab dem Monat nach dem Tod. Die Pensionskasse: Brief mit Todesschein; das Luxmemora-Dossier bereitet ihn vor.
Die 3. Säule und die Lebensversicherung
Die gebundene 3. Säule (3a) geht an die Begünstigten in der gesetzlichen Reihenfolge: Ehepartner, dann Nachkommen, dann andere. Die freie 3. Säule (3b) und die Lebensversicherung gehen an die im Vertrag bezeichneten Begünstigten, ausserhalb des Nachlasses. Suchen Sie die Policen in den Papieren und benachrichtigen Sie jeden Versicherer mit einem Todesschein.
Häufige Fragen
Wird die Witwenrente automatisch ausbezahlt?
Nein. Sie muss bei der Ausgleichskasse beantragt werden. Sie wird dann rückwirkend ab dem Monat nach dem Tod bezahlt.
Hat der Konkubinatspartner Anspruch?
Nicht bei der AHV. Bei der Pensionskasse nur, wenn das Reglement es vorsieht und die verstorbene Person ihn zu Lebzeiten bezeichnet hat.
Was wird aus der AHV-Rente der verstorbenen Person?
Sie endet Ende des Sterbemonats. Zu viel bezahlte Beträge sind zurückzuerstatten.
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.