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Kremation oder Erdbestattung: Unterschiede, Preise, Fristen

Fast neun von zehn Todesfällen in der Schweiz enden mit einer Kremation. Was jede Wahl für Feier, Friedhof und Preis bedeutet — und was die Person wollte.

Zuerst: was die Person wollte

Suchen Sie letzte Wünsche, eine Vorsorge, eine Notiz in den Papieren. In der Schweiz geht der Wille der verstorbenen Person dem der Angehörigen vor. Ohne Hinweis entscheidet die Familie gemeinsam; die Wohngemeinde kann Regeln zum Ort haben.

Die Kremation

Der Körper wird ins Krematorium überführt, oft nach der Feier. Die Asche wird der Familie in einer Urne übergeben, meist innert ein bis zwei Wochen. Die Urne kann auf dem Friedhof beigesetzt (Urnengrab, Kolumbarium, Gemeinschaftsgrab), zu Hause aufbewahrt oder die Asche in der Natur verstreut werden — die Schweiz erlaubt das, diskret und ohne Dritte zu stören. Preis: 2 500 bis 5 000 CHF ohne Feier, 4 000 bis 8 000 CHF mit.

Die Erdbestattung

Der Sarg wird auf dem Friedhof beigesetzt, meist innert 3 bis 5 Tagen. Die Gemeinde weist ein Reihengrab zu (für Einwohner oft kostenlos) oder eine Familienkonzession (kostenpflichtig, 20 bis 25 Jahre). Das Grabmal wird nach rund sechs Monaten gesetzt, wenn sich die Erde gesetzt hat. Preis: 6 000 bis 12 000 CHF mit Feier, ohne Grabmal.

Was den Preis verändert

Der Sarg (in beiden Fällen Pflicht; einfach bei Kremation), Versorgung, Transport, Feier, Blumen, Todesanzeige. Verlangen Sie zwei detaillierte Offerten: Dort entsteht der Unterschied, nicht bei der Wahl Kremation oder Erdbestattung.

Häufige Fragen

Darf man die Asche überall verstreuen?

In der Schweiz ja, in der Natur, diskret, ohne andere zu stören und ohne feste Einrichtung. Manche Gemeinden haben Regeln für Seen und Flüsse.

Wie lange zwischen Tod und Kremation?

In der Regel 3 bis 7 Tage, nach der Feier. Die gesetzliche Mindestfrist beträgt in den meisten Kantonen 48 Stunden.

Braucht es einen Sarg für die Kremation?

Ja, einen einfachen Sarg aus unbehandeltem Holz.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

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