Luxmemora

Bank, Vermieter, Versicherungen benachrichtigen: Briefe und Fristen

Rund zehn Stellen sind zu informieren, jede mit einem Todesschein. In welcher Reihenfolge, mit welcher Frist, und ein druckfertiger Brief für jede.

Innert 15 Tagen

Die Bank (jede Bank und jede Karte): Sie sperrt das Konto, zahlt Bestattung und laufende Rechnungen gegen Beleg. Die AHV-Ausgleichskasse: Sie stoppt die Rente und eröffnet die Hinterlassenenrente. Die Pensionskasse. Die Krankenkasse: Der Vertrag endet mit dem Tod, zu viel bezahlte Prämien werden zurückerstattet. Der Arbeitgeber, falls noch erwerbstätig: Lohn des laufenden Monats und oft ein oder zwei Monate mehr für die Familie.

Innert eines Monats

Der Vermieter: Der Mietvertrag erlischt nicht mit dem Tod; die Erben können auf den nächsten gesetzlichen Termin mit der Frist kündigen, ohne das Vertragsende abzuwarten. Hausrat- und Fahrzeugversicherung. Die Post: Nachsendung an einen Angehörigen. Telefon, Internet, Abonnemente, Zeitungen: Kündigung mit Todesschein, die meisten kündigen kostenlos.

Innert drei Monaten

Die Steuerverwaltung: Die Steuererklärung des Todesjahres bleibt geschuldet, durch die Erben. Das Grundbuch, wenn die verstorbene Person eine Liegenschaft besass. Familienausgleichskassen, IV, Militärversicherung, falls Leistungen liefen.

Ohne sich zu erschöpfen

Ein Musterbrief, ein beigelegter Todesschein und ein Häkchen pro Stelle. Der Schritt «Formalitäten» im Luxmemora-Dossier enthält die Liste, den Text jedes Briefs mit Ihren Angaben und hält fest, was erledigt ist. Drei pro Tag, nicht mehr.

Häufige Fragen

Läuft der Mietvertrag nach dem Tod weiter?

Ja, er geht auf die Erben über. Sie können auf den nächsten gesetzlichen Termin unter Einhaltung der Frist kündigen (Art. 266i OR), ohne an die Restdauer gebunden zu sein.

Muss man die AHV-Rente des Sterbemonats zurückzahlen?

Nein, die Rente des Sterbemonats ist geschuldet. Die folgenden Monate sind zurückzuerstatten, falls bezahlt.

Wer zahlt die noch eintreffenden Rechnungen?

Der Nachlass. Die Bank begleicht sie gegen Beleg, wenn das Konto gesperrt ist; sonst die Erben, die sich aus dem Nachlass zurückzahlen.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

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