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Testament: wo hinterlegen, und was tun, wenn man eines findet

Ein nach dem Tod gefundenes Testament muss der Behörde abgegeben werden, auch wenn es überholt scheint. Und zu Lebzeiten: beim Notar oder der Gemeinde hinterlegen, damit es nicht verloren geht.

Wenn Sie ein Testament finden

Sie sind verpflichtet, es unverzüglich der zuständigen Behörde des Kantons abzugeben (Art. 556 ZGB): Gericht, Friedensrichter, Notariat oder Gemeinde je nach Kanton — auch wenn Sie es für alt, unvollständig oder ungerecht halten. Die Behörde eröffnet es, informiert die Erben und teilt es den Betroffenen mit. Nicht öffnen, nicht vernichten, nicht behalten.

Was als Testament gilt

Das eigenhändige Testament: vollständig von Hand geschrieben, datiert, unterschrieben. Das öffentliche Testament: vor Notar und zwei Zeugen. Der Erbvertrag: Vertrag zwischen der verstorbenen Person und ihren Erben, vor Notar. Ein maschinengeschriebener, unterschriebener Brief ist kein gültiges Testament, geben Sie ihn aber trotzdem ab.

Und wenn es kein Testament gibt

Das Gesetz regelt die Erbfolge: zuerst Ehepartner und Nachkommen, dann Eltern, dann Grosseltern. Der Ehepartner erhält die Hälfte, wenn Kinder da sind, drei Viertel, wenn nur Eltern der verstorbenen Person leben, alles, wenn weder Nachkommen noch Eltern da sind. Der unverheiratete Partner erbt ohne Testament nichts.

Zu Lebzeiten: wo das eigene hinterlegen

Beim Notar, bei der Gerichtskanzlei oder der Gemeinde je nach Kanton, gegen Quittung. Sagen Sie Ihrer Vertrauensperson, wo es ist. Der Weg «Meine Wünsche» von Luxmemora bewahrt diese Information im Tresor, mit einer Vorlage für ein eigenhändiges Testament und den Worten, die man nicht vergessen darf.

Häufige Fragen

Ist ein am Computer geschriebenes Testament gültig?

Nein, ausser es wurde vor Notar errichtet. Das eigenhändige Testament muss ganz von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein.

Kann man ein Kind enterben?

Nicht ganz: Nachkommen und Ehepartner haben einen Pflichtteil (seit 2023 die Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Der Rest ist frei.

Wo wird das Testament eröffnet?

Von der Behörde des letzten Wohnsitzes, in der Regel innert eines Monats nach Abgabe.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

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