Luxmemora

Grabkonzession: Dauer, Preis, Verlängerung

Das Reihengrab ist für Einwohner oft kostenlos, 20 Jahre; die Familienkonzession kostet und lässt sich verlängern. Was jede Gemeinde festlegt, und was am Ende geschieht.

Reihengrab oder Konzession

Das Reihengrab wird von der Gemeinde in der Reihenfolge der Todesfälle zugewiesen, für eine feste Dauer, meist 20 Jahre (manchmal 25 oder 30). Es ist für Einwohner in den meisten Gemeinden kostenlos oder fast. Die Konzession (Familiengrab, Gruft, gewähltes Urnengrab) kostet — von einigen hundert bis 3 000 CHF und mehr — und kann oft verlängert werden. Die Kolumbariumsnische folgt derselben Logik, kürzer.

Das Friedhofreglement

Jede Gemeinde hat ein Reglement: Dauer, Gebühren, Masse und Materialien des Grabmals, Bepflanzung, Unterhalt. Es liegt bei der Gemeindeverwaltung auf und ist oft online. Der Steinmetz kennt es; verlangen Sie es, bevor Sie ein Grabmal bestellen.

Am Ende der Dauer

Die Gemeinde publiziert einen Hinweis (Zeitung, Anschlag am Friedhof, Brief an bekannte Angehörige) mehrere Monate vor der Aufhebung. Die Angehörigen können das Grabmal abholen, die Verlängerung verlangen, wenn das Reglement es erlaubt, oder die Gemeinde handeln lassen: Das Grabmal wird entfernt, die Überreste werden würdevoll in einem Ossarium oder Gemeinschaftsgrab des Friedhofs zusammengelegt.

Nicht vergessen

Notieren Sie das Enddatum in Ihrer Agenda: Es kommt zwanzig Jahre später, wenn niemand mehr daran denkt. Der Abschlussbildschirm des Luxmemora-Dossiers berechnet es und legt es in Ihren Kalender.

Häufige Fragen

Was kostet ein Grab?

Das Reihengrab ist für Einwohner oft kostenlos; eine Konzession kostet 0 bis 3 000 CHF je nach Gemeinde und Dauer.

Kann man ein Reihengrab verlängern?

Selten. Konzessionen ja, gemäss Reglement, gegen erneute Zahlung.

Was wird aus den Überresten nach 20 Jahren?

Sie werden im Ossarium des Friedhofs zusammengelegt, ohne individuelle Kennzeichnung. In manchen Gemeinden können Angehörige die Urne zurückverlangen.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

Lesen Sie auch