Luxmemora

Innert welcher Frist muss der Todesfall gemeldet werden?

Innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts. Das Bestattungsunternehmen erledigt das in der Regel für Sie.

Grundlage : Art. 34 Zivilstandsverordnung (ZStV): Meldung innert zwei Tagen.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Angaben, bei der Gemeinde zu bestätigen.

Verwandte Fragen