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Die Formalitäten: was ist zu tun?

Der Todesfall muss innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts gemeldet werden (Art. 34 Zivilstandsverordnung). Das Bestattungsunternehmen erledigt das in der Regel für Sie, mit der ärztlichen Bescheinigung und einem Ausweis.

Verlangen Sie mehrere Todesscheine: Bank, Versicherungen, Pensionskasse, AHV, Arbeitgeber und Vermieter brauchen je einen.

In den folgenden Wochen benachrichtigen: AHV-Ausgleichskasse (Witwen-/Witwer-, Waisenrente), Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, Bank und Karten, Arbeitgeber, Vermieter oder Verwaltung, Hausrat- und Fahrzeugversicherung, Post (Nachsendung), Abonnemente und Telefon.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Angaben, bei der Gemeinde zu bestätigen.

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